Psychotherapeutische Leistungen (im Einzelkontakt, nicht jedoch in der Gruppe) können in meiner Praxis auch als Videosprechstunde erbracht werden. Die therapeutische Arbeit erfolgt wie gewohnt – wir befinden uns lediglich nicht am gleichen Ort. Die Entscheidung zur Videosprechstunde treffen wir gemeinsam unter Berücksichtigung des individuellen Krankheitsgeschehens und der Lebensumstände. Diese Möglichkeit soll vor allem dann zum Einsatz kommen, wenn eine Anfahrt aufgrund unterschiedlichster Gründe nicht möglich ist und die Sitzung sonst ausfallen müsste. Beispielhafte Gründe für eine Videosprechstunde könnten sein:
Das Angebot der Videosprechstunde soll eine Lücke in der psychotherapeutischen Versorgung schließen – nicht jedoch zum Regelfall werden.
Die Videosprechstunde erfolgt über einen zertifizierten Online-Anbieter. Um dieses Angebot in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sich als Patient keinen Account auf der Website anlegen. Stattdessen erhalten Sie eine Email mit Zugangslink. Das Wichtigste in Kürze: Es werden alle geforderten Datenschutzstandards erfüllt, wodurch die Privatssphäre des Gesprächs gesichert ist. Neben einem Gerät mit Webcam (Smartphone, Tablet oder einen Computer/Laptop mit Webcam und Mikrophon) benötigen Sie lediglich eine Internetverbindung und als Browser entweder Mozilla Firefox, Safari oder Google Chrome (andere Browser werden leider nicht unterstützt). Zudem benötige ich vor der ersten Videosprechstunde eine unterschriebene Einwilligungserklärung von Ihnen, die ich Ihnen bei Interesse an der Videosprechstunde zukommen lasse.
Für die Videosprechstunde gelten strenge Regeln:
1. Die Videositzung wird nur durch mich persönlich durchgeführt.
2. Für die psychotherapeutischen Videositzungen wird ein von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifizierter Anbieter genutzt, der eine technisch sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorhält. Die Inhalte können durch den Videodienstanbieter weder eingesehen noch gespeichert werden.
3. Psychotherapeutische Videositzungen findet in ruhigen, geschlossenen Räumen statt, die eine angemessene Privatsphäre und Vertraulichkeit sicherstellen.
4. Zu Beginn der Videositzungen müssen beide Seiten alle im Raum anwesenden Personen vorstellen. Die Videositzung darf von keiner/m Teilnehmer*in mitgeschnitten oder gespeichert werden.