Termintreue


Schmuckelement, Baumwurzeln

Die Praxis wird als Bestellpraxis geführt, d. h. jeder Kontakt findet auf der Grundlage einer vorangehenden Terminvereinbarung statt. Die vereinbarten Sitzungstermine sind zuverlässig und fest für Sie reserviert. Jeder Termin besitzt daher eine besondere Wertigkeit.

 

Sofern sich herausstellt, dass Sie einen fest vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sollten Sie die Praxis unverzüglich informieren. Ohne eine rechtzeitige Absage Ihrerseits kann ein für Sie bereitgestellter Termin in der Regel nicht anderweitig vergeben werden. Eine Abrechnung mit der Krankenkasse ist dann nicht möglich. Daher wird ein sog. „Bereitstellungshonorar“ für den für Sie bereitgestellten, aber nicht wahrgenommenen Termin erhoben.

 

Hinsichtlich der Erhebung des Bereitstellungshonorars bestehen folgende Regeln:

 

Termine für Einzelstunden:

Bei nicht wahrgenommenen bzw. weniger als 24 Std. vor dem vereinbarten Termin abgesagten Einzelterminen wird regelhaft und unabhängig vom Grund des Fernbleibens ein Bereitstellungshonorar von 95,00 EUR erhoben.

Dies stellt eine Ausgleichsleistung für den exklusiv reservierten und bereitgestellten Termin dar, der in der Regel nicht mehr anderweitig vergeben werden kann. Daher erfolgt die Erhebung des Bereitstellungshonorars auch unabhängig vom Grund des Fernbleibens. Es ist jederzeit möglich, Einzeltermine kurzfristig auch als Videosprechstunde umzuplanen, um so einen Ausfall zu verhindern.

 

Termine für Gruppentherapie:

Die Bereitstellung eines Therapieplatzes in der Gruppe hat ebenfalls einen besonderen Wert. Die Krankenkasse bezahlt die Wahrnehmung eines Gruppentermines nur, wenn Sie zur Gruppensitzung auch anwesend waren. Sofern Sie also von diesem individuell reservierten Platz fern bleiben, kann keine Abrechnung erfolgen. Der freibleibende Gruppenplatz kann nicht kurzfristig anderweitig vergeben werden, da es sich um feste Gruppen handelt. Es gilt daher für die Gruppentherapie folgende Regel: 

Ein Gruppentermin pro Quartal kann honorarfrei abgesagt werden. Ab dem zweiten Fehltermin innerhalb eines Quartals wird - unabhängig vom Grund des Fernbleibens - ein Bereitstellungshonorar von 40,00 EUR für die gruppentherapeutische Doppelstunde in Rechnung gestellt. Honorarfreie Ausnahmen bestehen für Absagen aufgrund von Krankheit (Vorlage einer ärztlichen AU-Bescheinigung/Attest notwendig), (teil)stationäre Aufenthalte, nicht verschiebbare Prüfungstermine.